Nutzungsbedingungen für Endgeräte von Schülerinnen und Schülern

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler im Rahmen des DigitalPakts Schule – Sofortausstattungsprogramm und durch finanzielle Mittel der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Schulträger) auf den Namen der Erziehungsberechtigten/ des Erziehungsberechtigten, sofern die Schülerin oder der Schüler noch nicht volljährig ist, zur Verfügung gestellt. Daher sollten die Nutzungsbedingungen mit den Erziehungsberechtigten genau gelesen werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der in der Schule verantwortlichen Person. Die Kontaktdaten erhalten im Sekretariat Ihrer Schule.

  1. Geltungsbereich

Die Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Stadt Rheda-Wiedenbrück zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler.

  1. Ausstattung

Der Schulträger stellt jeweils die folgende Ausstattung zur Verfügung:

  • APPLE iPad, spacegrau
  • UAG Schutzhülle
  • Pencil (siehe Ausgabevermerk)
  1. Leihdauer

  • Die Ausleihe beginnt mit der Ausgabe des mobilen Endgeräts am Tag der Unterzeichnung des Leihvertrages und endet zum Ende des Schulbesuchs an der Moritz-Fontaine-Gesamtschule.
  • Verlässt die Schülerin oder der Schüler vor dem Ende der Ausleihe die oben genannte Schule, so endet die Zeit der Leihgabe mit Ablauf des letzten Tages der Schülerin oder des Schülers an dieser Schule.
  • Die Schülerin oder der Schüler hat das Endgerät mit Zubehör unverzüglich nach Ablauf der Leihdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  1. Zweckbestimmung der Nutzung der mobilen Endgeräte

  • Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler nur für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Für die Einhaltung der Zweckbestimmung der Nutzung ist die/der Erziehungsberechtigte bzw. sind die Erziehungsberechtigten zuständig bzw. die Schülerin / der Schülern selber, sofern sie / er bereits volljährig ist.
  1. Ansprüche, Schäden und Haftung

  • Das mobile Endgerät verbleibt im Eigentum der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
  • Das mobile Endgerät ist pfleglich zu behandeln. Der Verlust oder die Beschädigung des Gerätes ist dem an der Schule zuständigen Medienbeauftragten unmittelbar anzuzeigen. Bitte informieren Sie unverzüglich das Sekretariat Ihrer Schule über den Verlust bzw. die Beschädigung.
  • Gehen der Verlust bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Vertragspartner ist, so sollte in Rücksprache mit der Schulleitung Regress genommen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.
  • Die Geräte sind nicht über den Verleiher versichert. Der Abschluss einer Versicherung obliegt dem Entleiher.
  1. Nutzungsbedingungen

6.1 Beachtung geltender Rechtsvorschriften [Verhaltenspflichten]

  • Der Entleiher ist für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz des zur Verfügung gestellten mobilen Endgerätes verantwortlich, soweit er hierauf Einfluss nehmen kann.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, sich an die geltenden Rechtsvorschriften – auch innerschulischer Art – zu halten. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie die Schulordnung.
  • Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit, ist bei der Nutzung des mobilen Endgeräts nicht gestattet, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des mobilen Endgeräts geben zu können und dieses der Schule jederzeit vorzuführen. Er trägt dafür Sorge, das Leihobjekt pfleglich zu behandeln.
  • Besteht der Verdacht, dass das geliehene mobile Endgerät oder ein Computerprogramm/App von Schadsoftware befallen ist, muss dies unverzüglich der Schule (Sekretariat) und dem Medienbeauftragten der Schule gemeldet werden. Das mobile Endgerät darf im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall solange nicht genutzt werden, bis die Schule die Nutzung wieder freigibt.
  • Der Entleiher ist verpflichtet, Datenübertragungswege wie etwa Bluetooth oder WLAN im Unterricht bei Nichtbenutzung zu deaktivieren.

6.2 Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen

6.2.1   Zugriff auf das mobile Endgerät

  • Das mobile Endgerät incl. Zubehör darf nicht – auch nicht kurzfristig – an andere Personen weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind die Erziehungsberechtigten des Schülers.
  • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Schüler, soweit dieses innerhalb der Klassengemeinschaft erfolgt oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. Die schulische Notwendigkeit stellt die Lehrkraft im Rahmen des unterrichtlichen Kontextes fest.
  • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein.
  • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

6.2.2   Grundkonfiguration zur Gerätesicherheit

  • Im Übergabezustand sind die mobilen Endgeräte mit technischen Maßnahmen zur Absicherung gegen Fremdzugriffe und Schadsoftware Details zur Konfiguration können Sie unter der Email-Adresse support@rh-wd.net erfragen.
  • Die durch die Systemadministration getroffenen Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht verändert oder umgangen werden.
  • Damit automatische Updates auf ein Endgerät heruntergeladen und eingespielt werden können, muss das mobile Endgerät regelmäßig, mindestens einmal in der Woche, mit dem Internet verbunden werden. Anfragen des Betriebssystems oder von installierter Software zur Installation von Updates müssen ausgeführt werden.
  • Die Verbindung zum Internet sollte nur über vertrauenswürdige Netzwerke erfolgen z. über das Netzwerk der Schule, das eigene WLAN Zuhause oder einen Hotspot des eigenen Mobiltelefons. Bestehen Zweifel über die Sicherheit der zur Verfügung stehenden Netzwerke (z. B. im Café), sollte das Gerät nicht genutzt werden.
  • Im Unterricht muss der Entleiher alle Benachrichtigungen deaktivieren, um Störungen zu vermeiden.

6.2.3   Datensicherheit (Speicherdienste)

  • Daten dürfen nur auf den durch den Verleiher freigegebenen Diensten gespeichert oder ausgetauscht werden. Eine Vorgabe erfolgt durch die Schule.
  • Daten sollten nicht ausschließlich auf dem mobilen Endgerät gespeichert werden, damit diese bei Verlust oder Reparatur nicht verloren gehen. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für den Datenverlust, insbesondere auch nicht aufgrund von Gerätedefekten oder unsachgemäßer Handhabung.
  • Für die Sicherung der Daten ist ebenso der Entleiher verantwortlich wie für die vorgenommenen Einstellungen. Regelmäßige Backups sollten daher sichergestellt werden

6.3 Technische Unterstützung

Die technische Unterstützung durch den Schulträger umfasst:

  • die zentrale Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte (siehe 6.2.2),

Die technische Unterstützung durch die Schule umfasst:

  • eine Einweisung in die mobilen Endgeräte und deren Nutzung
  • Annahme von Problembeschreibungen – Weitergabe der Fehlermeldungen

Weitere Hinweise:

  • Der Verleiher behält sich vor, die auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisiert zu analysieren.
  • Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf den mobilen Endgeräten vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.
  • Apps und sonstige Software dürfen von der Entleiherin / dem Entleiher nicht auf den mobilen Endgeräten installiert werden.

Der Schulträger setzt ein MDM (Mobile Device Management – Mobilgeräteverwaltung) zur zentralen Konfiguration der mobilen Endgeräte ein: Daraus ergeben sich folgende Hinweise:

  • Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltung überwacht und verwaltet die Schule die mobilen Endgeräte. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren:
  • Entsperrcode zurücksetzen
  • Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren)
  • Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen
  • Übertragung von Nachrichten auf die Geräte
  • „Lost-Modus“ aktivieren
  • Der Verleiher darf Konformitätsregeln (sog. Profile) erstellen, um so erforderliche Update- oder Datensicherungsbedarfe oder Verstöße durch den Entleiher etwa in Bezug auf das nicht-autorisierte Entfernen bestehender Nutzungsbeschränkungen festzustellen.
  • Voraussetzung für die Einrichtung des mobilen Endgerätes und die Mobilgeräteverwaltung durch den Schulträger oder die Schule ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzerin oder des Nutzers.
    Dieser muss seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung geben. Bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich und erfolgt mit gesonderter Erklärung, die diesem Vertrag beigefügt wird. Die Einwilligungserklärung trägt insbesondere den Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung Rechnung.

Die Mobilgeräteverwaltung erhebt beim Einsatz des mobilen Endgeräts folgende Daten:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der letzten Nutzung
  • Installierte Anwendungen
  • Standort

Hinweis: Diese Funktionen lassen sich im MDM nicht deaktivieren. Die für das zentrale Management verantwortlichen Personen haben die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeiten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben; es sei denn die Weitergabe erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden).
Die derzeit gültige Datenschutzerklärung der genutzten Mobilgeräteverwaltung ist zu finden unter https://www.jamf.com/de/privacy-policy/.

6.4 Regeln für die Rückgabe

  • Bei der Rückgabe müssen alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt werden (z. E-Mails, gespeicherte Daten, …).
  • Alle gesetzten Passwörter und PINs müssen deaktiviert werden, damit der Administrator das mobile Endgerät neu einrichten kann.
  • Das Gerät sollte auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.