In den Zeiten der Pandemie gelten an der MFG gesonderte Regeln zur Hygiene.

Diese sind hier zusammenfassend aufgeführt: Handlungsplan Hygiene (Stand 21.06.2021)

Gruppenbild Schüler aus EF

Hausordnung

Für ein konfliktfreies Miteinander im Unterricht und auf dem Schulgelände sind uns einige Regeln wichtig, die alle beachten.

  1. Ich gehe respektvoll, tolerant und freundlich mit meinen Mitmenschen um. Ich wende deshalb keine Gewalt an und helfe, wenn andere schlecht behandelt werden.
  2. Ich habe im Unterricht mein Material dabei und arbeite mit.
  3. Ich halte meine Schule sauber und gehe achtsam mit der Einrichtung und geliehenen Dingen um. Deshalb sind beispielsweise Kaugummis verboten
  4. Ich gehe ruhig über die Flure und auf den Treppen und bin pünktlich im Unterricht.
  5. Ich achte auf die Rechte aller an der Schule und mache deshalb keine Film-, Foto- oder Tonaufnahmen. Damit es keine Missverständnisse gibt, sind deshalb alle elektronischen Geräte abgeschaltet und während der gesamten Schulzeit (auch in den Pausen) in der Tasche. Es werden auch keine Kopfhörer getragen. Für Schäden oder abhanden gekommene Geräte übernimmt die Schule keine Haftung.
    Zusatz Sek II
    Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen im Oberstufencafé mobile digitale Geräte nutzen.
  6. Ich stelle mein Fahrrad in den Fahrradkeller bzw. den Fahrradunterstand. Fahrzeuge aller Art dürfen auf dem ganzen Schulgelände nicht benutzt werden.
  7. Ich kleide mich angemessen und daher ist das Tragen beispielsweise von Kappen, Mützen, Kapuzen im Unterricht nicht erlaubt.
  8. Sek I 
    Ich verlasse eigenmächtig das Schulgelände während des Schultages nicht.
    Sek II
    Schülerinnen und Schüler dürfen in Freistunden und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Regelungen zur EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) bleiben davon unberührt.
  9. Die Schule ist drogenfrei. Daher sind beispielsweise Zigaretten und Alkohol verboten.

In allen Klassen besprechen die Klassenleitungen mit den Schülerinnen und Schülern die Hausordnung.

Insbesondere möchten wir auf Folgendes hinweisen:

  • Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Das gilt insbesondere für Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, aber auch für Feuerzeuge und Gegenstände, mit denen andere verletzt oder Gegenstände beschädigt werden können.
  • Da wir spezielle Tafeln haben, ist das Mitbringen von Eddings untersagt.
  • Wir möchten darum bitten, dass unsere Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung(=Berufskleidung) zum Unterricht kommen. Daher sind insbesondere u.a. das Tragen von Jogginghosen bzw. Trainingshosen außerhalb des Sportunterrichts und bauchfreier Kleidung nicht erlaubt.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot, das gilt auch für E-Zigaretten.
  • Handys/Smartphones müssen während der gesamten Unterrichtszeit – auch in den Pausen – sowohl im Gebäude wie auch auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben.
  • Schülerinnen und Schüler, die während der Schulzeit telefonieren müssen, können dieses jederzeit im Sekretariat tun. In jeder Klasse gibt es Notfalltelefone.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, gibt Fahrradständer, die unbedingt genutzt werden sollen. Am Standort Wiedenbrück gibt es für alle einen überdachten und während der Unterrichtszeit verschlossenen Fahrradständer.

Unterrichtszeiten

Die Schule ist morgens ab 7:30 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn in der Halle oder auf dem Schulhof auf.

Der Unterrichtstag folgt einem 90-Minuten Rhythmus, d.h. die Schülerinnen und Schüler werden in maximal vier Fächern pro Tag unterrichtet.

Ganztag 

Unterrichtsbeginn ist 8:00 Uhr, Unterrichtsschluss montags, mittwochs und donnerstags 15:35 Uhr.

Große Pausen sind jeweils von 9:30 Uhr bis 9:50 Uhr und 11:20 Uhr bis 11:40 Uhr.

Mittagspause ist von 13:10 Uhr bis 14:00 Uhr.

Krankmeldungen

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen verhindert sein, am Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Telefonische Krankmeldung am selben Tag bis 7:50 Uhr im Sekretariat Rheda: 05242 9859110, Wiedenbrück: 05242-9402052).
  • Bei längerem Fehlen informierenSie bitte nach drei Tagen die Klassenleitung unter Angabe des Grundes des Fehlens und der voraussichtlichen Dauer ein.
  • Nach Beendigung der Fehlzeit gibt Ihr Kind Ihre schriftliche Entschuldigung (Eintrag im Logbuch) bei den Klassenlehrern ab.

Wenn eine Unterrichtsbefreiung vorhersehbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt), stellen Sie bitte rechtzeitig mindestens eine Woche im Voraus einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht.

Versäumt Ihr Kind durch Krankheit einen Klassenarbeitstermin, besteht die Möglichkeit diese Arbeit nachzuholen, wenn Sie Ihr Kind krank gemeldet und entsprechend entschuldigt haben.

Sek I
Schülerinnen und Schüler der Sek I, die im Laufe des Unterrichtstages erkranken bzw. schuluntüchtig werden, müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Sek II
Schülerinnen und Schüler der Sek I, die im Laufe des Unterrichtstages erkranken bzw. schuluntüchtig werden, melden sich eigenverantwortlich bei der Jahrgangsstufenleitung und beim nachfolgenden Fachlehrer ab und begeben sich eigenständig auf den Weg nach Hause oder zum Arzt.

Die so entstandenen Fehlzeiten werden wie üblich schriftlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten entschuldigt. Das Fehlen bei Klausuren muss ärztlich bescheinigt sein. Volljährige Schülerinnen und Schüler benötigen keine Unterschrift der Eltern, sondern schreiben eigenständig eine Entschuldigung.

Befreiung vom Unterricht

Wenn eine Unterrichtsbefreiung vorhersehbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt, wichtige Familienangelegenheit), stellen Sie bitte rechtzeitig mindestens 10 Tage im Voraus einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht.

Ich möchte Sie hiermit jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass Beurlaubungen im Zusammenhang mit Schulferien nicht möglich sind. Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Schulferien erkranken, bitte ich Sie, einen Arzt aufzusuchen und sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Versäumt Ihr Kind durch Krankheit einen Klassenarbeitstermin, besteht die Möglichkeit diese Arbeit nachzuholen, wenn Sie Ihr Kind krank gemeldet und entsprechend entschuldigt haben.

Verlassen des Schulgeländes

Sek I
Schülerinnen und Schülern der Klasse 5 bis 7 ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (dazu gehört auch die Mittagspause, wenn im Anschluss noch Nachmittagsunterricht stattfindet) generell nicht gestattet. Sie haben sich auf dem Schulgelände aufzuhalten und können das Angebot der Mensa und die schulische Pausengestaltung nutzen.

Außerhalb verpflichtender Ganztagsangebote gestattet die Schulleitung nach einem entsprechendem Beschluss der Schulkonferenz Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 auf Antrag der Eltern, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen. Dies geschieht jedoch in sehr engen Grenzen und unter Beachtung strikter Vorgaben hinsichtlich des über die Unfallkasse NRW abgedeckten Versicherungsschutzes.

Sek II
Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen in den Freistunden und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Regelungen zu EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) bleiben davon unberührt.