Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen verhindert sein, am Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Telefonische Krankmeldung am selben Tag bis 7:50 Uhr im Sekretariat (Rheda: 05242 9859110, Wiedenbrück: 05242-9859171).
  • Bei längerem Fehlen informieren Sie bitte nach drei Tagen die Klassenleitung unter Angabe des Grundes des Fehlens und der voraussichtlichen Dauer ein.
  • Nach Beendigung der Fehlzeit gibt Ihr Kind Ihre schriftliche Entschuldigung (Eintrag im Logbuch) bei den Klassenlehrern ab.

Wenn eine Unterrichtsbefreiung vorhersehbar ist (z.B. Krankenhausaufenthalt), stellen Sie bitte rechtzeitig mindestens eine Woche im Voraus einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht.

Versäumt Ihr Kind durch Krankheit einen Klassenarbeitstermin, besteht die Möglichkeit diese Arbeit nachzuholen, wenn Sie Ihr Kind krank gemeldet und entsprechend entschuldigt haben.

Sek I
Schülerinnen und Schüler der Sek I, die im Laufe des Unterrichtstages erkranken bzw. schuluntüchtig werden, müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Sek II
Schülerinnen und Schüler der Sek I, die im Laufe des Unterrichtstages erkranken bzw. schuluntüchtig werden, melden sich eigenverantwortlich bei der Jahrgangsstufenleitung und beim nachfolgenden Fachlehrer ab und begeben sich eigenständig auf den Weg nach Hause oder zum Arzt.

Die so entstandenen Fehlzeiten werden wie üblich schriftlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten entschuldigt. Das Fehlen bei Klausuren muss ärztlich bescheinigt sein. Volljährige Schülerinnen und Schüler benötigen keine Unterschrift der Eltern, sondern schreiben eigenständig eine Entschuldigung.